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Gast (nicht überprüft)
Winkelfehlsichtigkeit und Krankenkasse

Sehr geehrte Leser,
obwohl wir regelmäßig beim Augenarzt waren, wurde erst vor kurzen durch unseren Optiker bei meinem Sohn (9J.)eine erhebliche Winkelfehlsichtigkeit festgestellt.
Seit er seine Brille trägt haben sich seine schulischen Leistungen erhebliich verbessert. Beim Spielen und im Sport haben sich erhebliche Verbesserungen eingestellt.
Leider weigert sich meine Krankenkasse für die in rascher Folge notwendig werdenden Brillengläser aufzukommen.
Muß ich dies hinnehmen, oder gibt es Möglichkeiten damit die Kosten anerkannt werden.
Wer kann mit Tips oder Argumentationshilfe geben.

Gruß KL

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Ich selbst habe durch genaue Protokollierung der bisherigen erfolglosen Therapien und Augenarztbesuche und der Erfolge mit der Prismenbrille nach Androhung einer Klageeinreichung keinerlei Probleme, die Kosten von der Krankenkasse zurückzubekommen. Notwendig war nur eine Konsultation bei einem Augenarzt, der sich in beiden Gebieten (Augenheilkunde und Optometrie) auskennt und die Indikation schriftlich bestätigte.

Viel Erfolg (und immer nur mit dem Leiter der Krankenkassenstelle sprechen)
H.Kostoly

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Welcher Arzt bestätigt mir eine nach MKH gemessene Winkelfehlsichtigkeit, wenn es doch kaum Ärzte gibt, welche diese kennen.
Wie komme ich an einen Arzt der diese Materie kennt bzw. anerkennt.

Peer

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Arztadressen sind bei der IVBV zu erfahren.
Viele Grüsse