Hallo,
welchen Vertrag besteht denn zwischen Kunde und dem Optiker eigentlich?
Einen Kaufvertrag oder ein Werkvertrag?
Die Refraktion hat der Optiker vorgenommen, nicht der Augenarzt.
Beste Grüsse,
eclipse
30. April 2005 - 22:06
#1
Vertrag zw. Optiker?
Hallo, Eclipse
Es ist ein Werkvertrag und damit auch mündlich geschlossen gültig.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo Eberhard,
danke für die schnelle Antwort.
Hab zwar im Internet einbisschen schon recherchiert, war aber nicht sicher, ob es dabei um ein Werkvertrag handelt.
Ok, ich hoffe, dass es die Optiker selbst wissen, wäre doof, wenn der Kunde dem Optiker explizit daraufhinweisen muss.
Beste Grüsse,
eclipse