Zunächst einmal ein freundliches \'Hallo\' an alle Forumsteilnehmer. Ich habe zwei Kinder (7) die seit 1,5 Jahren mit gutem Erfolg - wie ich finde - in optometristischer Behandlung sind. Leider wird die Behandlung von unserem behandelnden Augenarzt nicht unterstützt. Wir sind nun auf der Suche nach Regelungen zur steuerlichen Behandlung der anfallenden Kosten (Stichwort \'Besondere Belastungen\'). Gibt es hiermit bereits irgendwelche Erfahrungen insbesondere vor dem Hintergrund der fehlenden ärztlichen Verordnung?
Vielen Dank schon mal für alle Bemühungen.
Klaus-Peter Alde
Hallo Klaus-Peter,
also ich bekomme die Kosten bei der Steuer als außergewöhnliche Kosten anerkannt (bei unserem immensen Prismenbrillengläserverschleiß kommt da dennoch ein Sümmchen zusammen).
Voraussetzung Es muss einmal eine ärztliche Verordnung vorgelegen haben, egal für welche Art der Fehlsichtigkeit. Diese kopieren (oder die erste Brillenrechnung vorlegen, wo draufsteht Nach ärztlicher Verordnung) und mit einreichen. Es ist auch nicht relevant, ob sie aus dem letzten Jahr ist, sie kann auch älter sein. Damit ist klar, dass Du eine Brille brauchst. Und da die Brillen eh aus der Kassenleistung raus sind, sehen auch die Finanzbeamten (vor allem, wenn sie selber Brillenträger sind) die Sachlage so, dass man nicht erst zum AA zu rennen braucht, wenn man eine neue Brille benötigt (der misst auch nicht besser und verlangt noch "Eintrittsgeld" und viele Messungen und Untersuchungen zahlst Du auch dort mittlerweile selbst).
Viele Grüße
Kerstin
Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!
Hallo Klaus-Peter,
die Finanzämter verlangen seit einiger Zeit ärztliche Verordungen bzw. die Kopien davon, wenn jemand eine Brille als außergewöhnliche Belastung absetzen will. Deswegen glaube ich kaum, daß bei den Untersuchungen anders gehandelt wird.
Ups, Hallo Kerstin, da kamen unsere Beiträge fast gleichzeitig. Unser Finanzamt Velbert ist auch noch recht kulant, aber bundesweit ist es leider nicht so, oder?
Viele Grüße
Eberhard
Guten Morgen lieber Eberhard,
ja, da waren wir fast gleichzeitig "unterwegs". Ob diese Regelung bundesweit einheitlich ist, weiß ich nicht. Ich glaube sogar, man ist der Willkür und dem Guttdünken des jeweiligen Sachbearbeiters ausgesetzt, egal, ob es um Brillen oder andere Dinge geht....ich war letztes Jahr bei einer anderen SB, die eigentlich nicht für mich zuständig ist (der meinige hatte Kaffeepause), und siehe da Sie hat mir alles anerkannt, während der andere jedes Jahr ungefähr zwei Drittel strich.....Gesetze sind halt oft auch nur Anhaltspunkte und können für den jeweiligen Einzelfall interpretiert und ausgelegt werden. Ich erlebe das auch täglich bei meiner Arbeit. Was mir aber bisher immer geholfen hat, war, mit den Leuten zu reden und die Sachlage schlüssig und logisch darzustellen, das alles natürlich auch im richtigen Tonfall..ich gebe seit 3 Jahren meine Steuererklärung persönlich ab, und das hat mir bisher nur Vorteile gebracht, weil gleich alles durchgesprochen werden kann (der Aufwand ist es mir wert).
LG
Kerstin
Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!
Vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten. Ich vermute mal, dass wir hier im Norden (Bad Oldesloe) auch ein Finanzamt haben das sich bei Brillenrechnungen für Kinder recht großzügig zeigt. Damit gab es bisher glücklicherweise keine Probleme.
Mein Hauptanliegen ist eher die Behandlung der laufenden Kosten, die uns der Optometrist monatlich für die laufende Behandlung und Nachuntersuchung berechnet. Da wir das ganze gleich für zwei Kandidaten haben schlägt diese Belastung recht heftig ins Kontor. Ich suche daher nach jemandem der diese Kosten beim Fiskus durchbekommen hat, bzw. Kenntnisse darüber hat.
Nun, ich komme auch aus dem Norden. Also bei mir war die MKH-Messung ja mit auf der Brillenrechnung - insofern habe ich die durchgekriegt.
Die Fahrerei dagegen...das habe ich noch nicht versucht, und ich denke auch, das wird nix. Nur Fahrten zu Arzt oder verordneter Heilbehandlung wird als km-Leistung anerkannt. Und da gehören Optometristen und Optiker nunmal nicht dazu.
Solltet ihr VT machen, dann wird Euch das als "Privatvergnügen" ausgelegt, genauso wie Fahrten zu Heilpraktikern, Reiki-Meistern und dergleichen.
Viele Grüße
Kerstin
Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!