Wegen Verlust eines Auges darf ein Kollege zwar PKW, Motorrad und LKW bis 7,5 Tonnen fahren. Aus beruflichen Gründen muss er aber in seltenen Fällen in eng begrenztem Rahmen auch LKWs ab 12 Tonnen fahren. Dazu erhält er keine Erlaubnis vom Straßenverkehrsamt.
Kennt jemand Wege, Ausnahmefälle, Sonder-regelungen, Beispiele, wo das doch möglich ist ?
18. Mai 2004 - 20:06
#1
LKW-Führerschein
Hallo Chris,
die Vorschriften sind eindeutig Wer Bus oder LKW über 7,5 To fahren will, muß mit beiden Augen sehen können, da gibt es auch keine Ausnahmen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard