Hallo!
Hab mal ein paar Fragen, wäre nett wenn mir die jemand beantworten kann!
1. Kann man in einem Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden in dem man nicht aktiv arbeitet?
2. Ist so etwas während der Elternzeit möglich?
3.Welche Pflichten/Haftbarkeit entsteht daraus?
4.Habe gelesen dass sich AO-Meister als Konzessionsträger anbieten (was kostet sowas?)
Danke für eure Hilfe
27. Februar 2006 - 20:58
#1
Handwerksrolle
1. Kann man in einem Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden in dem man nicht aktiv arbeitet?
2. Ist so etwas während der Elternzeit möglich?
Der Sachverhalt wird durch deine Frage nicht richtig klar. Die Handwerksrolle wird in einer öffentlich beglaubigten Form, in der Regel von der Kammer, geführt.
3.Welche Pflichten/Haftbarkeit entsteht daraus?
4.Habe gelesen dass sich AO-Meister als Konzessionsträger anbieten (was kostet sowas?)
Der Konzessionträger wird bei Fehlern genau so zur Verantwortung gezogen wie jeder andere Meister.
Das Entgeld richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit, die der Konzessionsträger erfüllen soll. Und danach, wie rar solche Konzessionsträger sind.
Am wirtschaftlichsten währe es vermutlich den Meister ganz normal einzustellen. Denn wer soll sonst in dem Betrieb die Refraktionen durchführen ?
Etwas mehr Hintergrund zu den Fragen würde den Optikern die Antwort wahrscheinlich leichter machen.
Viele Grüsse
Mistral
zum besseren Verständnis
arbeite in einem Betrieb als Meister, der Inhaber ist Geselle.
Wegen personeller Umstellung soll ich in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Was passiert dann im Falle einer Schwangerschaft?
Erlischt dr Eintrag ab dem Mutterschutz oder kann man auch als kontrollierender Meister nur ab und zu nach den REchten sehen!
Was ist so eine Eintragung wert wenn man eigentlich gar nicht mehr arbeitet?
Und ist das überhaupt legal?
Wäre dankbar wenn sich noch jemand melden würde, gelesen wird der Beitrag ja anscheinend!
Hallo Silvajojo,
nur als Konzessionsträger/in ist es nicht erlaubt, obwohl es praktiziert wird. Du musst schon als Meisterin in dem Betrieb arbeiten und zwar regelmäßig. Während des Mutterschutzes während und nach der Schwangerschaft gilt weiterhin das Arbeitsverhältnis. Beanspruchst Du die Babyjahre, muß Dein Chef sich für diese Zeit einen anderen Meister suchen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Danke für die bisherigen Antworten.
Wenn ich während der Elternzeit für ca. 10STd/Woche arbeite und in die HWR eingetragen bin kann ich dann bei evtl Ungereimtheiten z.B. Steuer zur Rechenschaft gezogen werden wenn ich mit der Buchhaltung nichts zu tun und keinen Einblick in die Bücher habe?
Und was kann man zusätzlich zum Meistergehalt für die Eintragung in die HWR verlangen?
Hallo Silvajojo,
diese Fragen solltest Du der Handwerkskammer direkt stellen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Alles klar und nochmal danke!!!