Hallo zusammen !
Ich hab mal wieder eine Frage , es tut mir leid das ich nicht öfter mitschreibe , aber dafür lese ich um so öfter mit .
Meine Frage
Haben Patienten , die in augenärztlicher Behandlung sind , wie zum Beispiel
Hornhautentzündung , chronisch Bindehautentzündung, grüner und Grauer Star,
Makuladegeneration etc. RECHTLICHEN ANSPRUCH auf eine augenärztlich verordnete Augenglasbestimmung ? Ohne wenn und aber und Bemerkungen wie
\" zur Nachkontrolle\" oder \" Bitte dem Bedarf anpassen..\" usw. ?
Überhaupt , Kassenleitung hin oder her , wann HAFTEN Augenärzte für ihre Verordnung ?
Haben Leute , die 6 Monate wartezeit auf einen Termin haben
einen RECHTLICH ANSPRUCH auf ärztliche Verordnungen ?
Ich mein ich krieg das schon hin mit den Leuten ...und wenn mir die Werte komisch vorkommen oder das Rezept von einem meiner Spezies ist , dann mess ich eh nach .
Aber hier gehts mir ums Prinzip .
Hallo,
1.Was meinst Du mit rechtlichem Anspruch auf ärztliche Augenglasbestimmung?
2.Augenärzte haften dann für das Rezept, wenn es formgerecht ausgefüllt ist.
3. Wer 6 Monate auf einen Arzt-Termin warten muß, sollte auf das Rezept verzichten. Nur wer weniger oder gleich 0,3 Visus hat, hat ja Anspruch auf Kassenleistung, funktionell Einäugige natürlich auch noch.
Viele Grüße
Eberhard
Hallo,
es gibt noch eine Ausnahme!!
wenn eine Augenkrankheit vorliegt die in der Indikationsliste enthalten ist dann zahlt die KK auch wenn der Visus über 0.3 liegt. Es muss halt auf dem Rezept therapeutische Sehhilfe draufstehen und eben die Diagnose (z.B. AMD).
Diesen Fall hatte ich schon öfters.
Grüße
Georg Scheuerer
Hallo Georg,
auch bei AMD darf nur dann von der Kasse ein Zuschuss gezahlt werden, wenn der Visus kleiner gleich 0,3 ist.
Wenn eine Kasse Ausnahmen macht, ist es so, aber Du darfts keine Regel daraus ableiten.
Viele Grüße
Eberhard
Guten Morgen. Was hat die Frage von Visor mit den Karankenkassen und ihren Leistungen zu tun?
Visor fragte u.a. nach rechtlichem Anspruch auf Verordnungen.
Es sollte allgemein bekannt sein, daß für die Fertigung einer Brille keine ärztliche Verordnung nötig ist. Zumindest Augenoptiker müssen das wissen, unsere Kunden sollten dahingehend aufgeklärt werden.
Viele Grüße
Eberhard
Verstanden.
Auf manche (F-)Optiker scheint das nicht zuzutreffen(Eberhard Luckas schrieb