Bedeutet dies auch, daß ein Nichtaugenoptikfachgeschäft auch Brillen mit optischen Gläsern (natürlich ohne Rezept) an Endverbraucher abgeben darf ? Oder wo liegt dann die Grenze für die Abgabeverordnung ?
13. September 2004 - 8:34
#1
Fertiglesebrillen - die Zweite Frage
Fertiglesebrillen werden mittlerweile so wie Sonnenbrillen an jedem Eck angeboten und übers Internet kannst sowieso alles bestellen. Die Leistung eines Optikers aber ersetzen sie keinesfalls.
und bei jeder Fertiglesebrille gibt es den Hinweis Nur für kurzzeitigen Gebrauch!
Das bedeutet nichts anderes, als das diese Brille mal zum Preise sehn, Telefonnummern heraussuchen, eben nur kurz etwas Nahes betrachten ist. Bei längerem Lesen können zum Teil gravierende Beschwerden auftreten.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard