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Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09
Optikerin will Endrechnung bei nicht-erfüllter Leistung

Hallo ihr Lieben,

einige von euch haben vielleicht meine Kontaktlinsengeschichte hier im Forum schon mitverfolgt.

Das Wichtigste: Ich habe gerade meinen 2. Anpassversuch harter Kontaktlinsen hinter mir, der soweit auch ganz gut verlief (Linsen waren vom Tragecomfort her gut und die Sicht an sich auch), abgesehen davon dass ich immer starke Randreflexe hatte, auch bei gutem Licht.

Mein Anpassversuch startete im April, bei dem ich meine neue Optikerin über meine problematische Kontaktlinsenvergangenheit aufklärte und sie mir versprach, dass wenn es nicht klappen sollte, ich nur die 70 Euro Anpassgebühr bezahlen brauche.

Als ich gestern wieder einen Termin bei ihr hatte (die letzten 3 Wochen war ich in England, hatte das aber auch vorher abgesprochen. Da meine Optikerin urplötzlich nicht mehr für mich zu erreichen war, immer mit anderen Angestellten.) und sie sich meine Linsen ansah, bei denen sich mich das letze Mal noch ermutigt hatte, sie schön weiterhin zu tragen, damit sich meine Augen an die Randflexe gewöhnen, meinte sie auf einmal nebenbei dass wir ja jetzt eh nichts mehr zu ändern bräuchten, da die Abgabefrist der Linsen ja schon eh längst abgelaufen sei (Seit dem 11.8. wie sie mir gestern sagte). Ich starrte sie an und glaubte meinen Ohren nicht zu trauen. Außerdem hätte sie die eine Linse, da ich von der anderen ja "so begeistert gewesen wäre", direkt ohne Rückgaberecht bestellt. Ich konnte sie nur fassungslos anstarren. Ich hatte ihr jedes Mal von den Randreflexen erzählt. Sie hatte mir nie etwas von einer Rückgabefrist erzählt, mir nie ein Datum genannt und mich nie gefragt, ob ich die Linsen denn nun wirklich behalten (und somit auch bezahlen) wolle oder nicht. Und dann die eine Linse ohne Rückgaberecht zu bestellen, wo wir abgesprochen haben, dass wir es statt mit einer sphärischen mal mit einer torischen PROBIEREN wollten, ist mir ebenfalls völlig schleierhaft.

Nachdem ich meine Stimme wiedergefunden hatte, machte ich ihr klar, dass ich von nichts dergleichen wusste und dass ich ihr immer gesagt habe, dass ich mit den Linsen noch nicht zufrieden bin und noch andere Sachen probieren möchte. Sie hat mich gar nicht ausreden lassen und meinte, sie hätte sich bei unserem letzten Termin deutlich ausgedrückt, dass ich die Linsen nun behalten müsse und das könne ihre Kollegin ebenfalls bestätigen. Für mich war das ein ganz klarer Einschüchterungsversuch. Dennoch habe ich versucht, dagegenzuhalten, denn ich weiß, dass sie mir nichts der gleichen gesagt hat, sonst hätte ich die Linsen nicht wieder mit nach Hause genommen, in der Hoffnung, dass sich VIELLEICHT noch etwas bessert, sondern direkt wieder zurückschicken lassen. 550 Euro sind nämlich gerade für eine Studentin ganz schön viel Geld.

Danach meinte sie noch gönnerhaft, sie werde mit ihren Eltern, die das Geschäft leiten, reden und versuchen, "mir ein wenig finanziell entgegenzukommen". Meine Mutter, die mich zu dem Termin begleitet hat, fragte daraufhin, was wäre, wenn ich nicht mit ihrem "finanziellen Vorschlag" einverstanden wäre. Darauf die Antwort: "Ihre Tochter kann froh sein, dass wir ihr überhaupt entgegenkommen, normalerweise müsste sie den vollen Preis bezahlen."

Danach wurden wir aus dem Laden "verabschiedet".

Ich kann es echt nicht fassen. Meine Optikerin hat mich nie über irgendwelche Rückgabefristen bezüglich Kontaktlinsen aufgeklärt und mir nie eine Deadline genannt bzw mich vor die Wahl gestellt, ob ich die Linsen nun wirklich final kaufen möchte oder nicht. Sie wusste ganz genau, dass ich mit den Linsen noch nicht zufrieden war. Und dass sie die letzte Woche, in der es noch möglich gewesen wäre, die Linsen zurückzugeben, plötzlich nicht mehr telefonisch erreichbar war, finde ich auch noch sehr komisch. Noch schlimmer als das viele Geld finde ich aber den persönlichen Vertrauensbruch. Ich bin wirklich enttäuscht und fühle mich über's Ohr gehauen. Und damit möchte ich sie nicht durchkommen lassen.

Ich habe mir nun folgendes überlegt:

Sollten wir die rechte Linse wirklich nicht mehr umtauschen können (diese habe ich erst seit 5 Wochen) da sie diese ohne Rückgaberecht bestellt hat, wird sie für diese aufkommen müssen, nicht ich, denn das hat sie in keinster Weise mit mir abgesprochen. (Preis wäre 235 Euro). Die restlichen 300 Euro könnten wir uns meinetwegen 50:50 aufteilen, sodass jeder von uns 150 Euro bezahlen würde. Darüber hinaus habe ich ja bereits die 70 Euro Anpassgebühr entrichtet, von meiner Seite aus wären das also 220 Euro, was ich mehr als fair finde für Linsen, mit denen ich rein gar nichts anfangen kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Optikerin sehr wütend wird, wenn ich ihr das sage, aber ich werde hart bleiben. Wenn sie sich damit nicht einverstanden erklären kann, dann werden wir das gerichtlich klären müssen. Ich bin wirklich gespannt, wie sie darauf reagieren wird. Ich sehe es nicht ein, mich von ihr einschüchtern zu lassen und dass sie ihre Fehler nun auf mir abwälzt. Denn sie hat eindeutig Fehler gemacht und ich möchte, dass sie das zugibt und für ihre Fehler einsteht.

Was haltet ihr von dem ganzen Fall und wie würdet ihr reagieren? Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, im Moment bin ich sehr geschockt und traurig. Vielen Dank!

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

wenn es wirklich so sein sollte, dass Deine Anpasserin nie von einer bestimmten Rückgabefrist gesprochen hat, hast Du unbedingtes Recht, die KL zurückzugeben und bis auf die bezahlte Anpassung nichts weiter zu entrichten.

Ich kann es nur kaum glauben, denn bei uns wird jeder KL-Anfänger im Erstgespräch auf die Modalitäten hingewiesen. Ich kann jede KL zwischen 2 und 3 Monaten an den Hersteller zurückschicken. Dadurch kann auch eine Anpasszeit von 6 Monaten problemlos überbrückt werden, notfalls auch länger. Das ist dann zwar kein Geschäft mehr für uns, aber der Kunde kann ja nichts dafür, wenn die Anpassung sich hinauszögert.

Wenn Du also eindeutig nachweisen kannst, dass Du nicht richtig informiert warst (Zeugen?), kannst Du getrost vor Gericht gehen. Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage und Dein Vorschlag, die Kosten zu teilen (bis auf die ohne Tausch bestellte KL), ist der tragbarste Weg für beide Seiten.

An Stelle Deiner Anpasserin würde ich Dich voll aus der Haftung rausnehmen, denn solche Dinge sprechen sich doch in der jeweiligen Kundschaft rum und welcher Unternehmer kann sich solchen Streit leisten.

 

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Hallo Eberhard,

Vielen Dank schon einmal für deine Antwort!

Sie hat kein einziges Mal von einer bestimmten Rückgabefrist gesprochen. Ich finde es auch merkwürdig, dass sie mir in den ersten Sitzungen nie etwas dazu gesagt hat. Sie hat mir nie gesagt, dass ich die Linsen nur 2 Monate probieren kann und mich danach endgültig entscheiden muss und hat mir auch nicht, als diese Zeit ja dem Ende zuging, ein Datum genannt, bis wann ich mich entscheiden muss ob ich sie behalten und somit auch kaufen will oder ob wir sie zurückschicken sollen. Es hätte doch bestimmt eine Möglichkeit gegeben, die Linsen erst einmal zurückzuschicken und zu einem späteren Zeitpunkt noch mal zu bestellen oder so etwas, oder? Ich verstehe nicht, warum sie nichts dergleichen getan und noch nicht einmal mit mir besprochen hat. Besonders unverschämt finde ich es, die eine Linse direkt ohne Rückgaberecht zu bestellen, wo sie genau wusste, dass ich immer noch mit den Randreflexen zu kämpfen habe und ich ihr Vorschläge gemacht hab, dass/was wir noch etwas ändern könnten.

Es war eindeutig ihr Fehler, mich nicht von Anfang an über die Modalitäten aufzuklären und mich am Ende der Rückgabefrist nicht vor die Wahl zu stellen, ob ich die Linsen kaufen möchte oder nicht und stattdessen die Frist "abzusitzen" und nicht einmal für mich telefonisch erreichbar zu sein. Sie wusste genau, dass ich noch nicht mit den Linsen zufrieden war und noch andere Dinge (wie zum Beispiel einen größeren Durchmesser) probieren wollte.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich das eindeutig nachweisen kann. Meistens war ich alleine bei ihr (bin direkt nach der Uni weiter zum Optiker gefahren), meine Mutter war 2 mal mit dabei, hat aber natürlich nicht mit im Untersuchungsraum gesessen, sondern im Hauptraum auf mich gewartet. Leider weiß ich nicht genau, wann es das letzte Mal war, dass sie dabei war, aber das war bestimmt zu dem Zeitpunkt, wo ich die Linsen noch hätte umtauschen können. Und da hat die Optikerin beim Abschied noch einmal gesagt, dass ich die Linsen schön weiter tragen soll, damit ich mich daran gewöhne. Von einem Abschlussvertrag oder einer kommenden Rechnung war überhaupt nicht die Rede. Die Rechnung kam auch ziemlich spät (am 7.9.), als ich im England-Urlaub war, sodass ich gar keine Chance hatte, dagegen anzugehen. Meine Mutter ist dann mit der Rechnung zur Optikerin gefahren und hat bei der Geschäftsleiterin (der Mutter meiner Optikerin) nachgefragt und die hat dann auch gesagt, dass das okay wäre wenn wir noch nicht bezahlen und wir noch Sachen verändern können, von daher waren wir erst einmal beruhigt.

Meine Optikerin ist der Meinung, sie hätte eine "Zeugin", und zwar ihre Kollegin, die ab und zu bei den Untersuchungen dabei war (Eine junge Mitarbeiterin, die noch am Lernen ist). Ich finde, dass kann man überhaupt nicht als Zeugin werten, da sie 1. Mitarbeiterin ist und 2. nie wirklich etwas dazu gesagt hat. Würde ihre Mitarbeiterin ihr trotzdem einen Vorteil vor Gericht bringen? Und könnte meine Mutter als Zeugin fungieren? Wie gesagt, am Ende der Sitzungen hat sie meiner Mutter immer kurz erzählt, wie wir weiter vorgehen und da war nie etwas von Abschluss der Behandlung oder bald endender Rückgabefrist zu hören. Gäbe es noch andere Möglichkeiten, meine Unwissenheit nachzuweisen?

Wie gut wären meine Chancen wohl vor Gericht?

Ich finde auch, dass mein Vorschlag gerecht ist. Allerdings bezweifle ich, dass sie das auch so sehen wird. Andererseits kann sie ja auch nicht das Gegenteil beweisen, es sei denn ihre Mitarbeiterin würde als "Zeugin" gelten, was ich persönlich schwachsinnig fände.

Falls der Fall wirklich vor Gericht gehen würde, würde ich bestimmt nicht mehr gut von der Optikerin reden und jedem von ihr abraten. Ich hoffe wirklich, dass sie sich letztendlich doch auf meinen Vorschlag einlässt, ansonsten würde ich wohl wirklich vor Gericht gehen wenn meine Chancen nicht zu schlecht stehen, weil ich ihr Vorgehen wirklich unverschämt finde. (Einschüchterungsversuche, keinerlei Schuldeingeständnisse, keinerlei Entgegenkommen).

Ich hoffe auf Antwort! Liebe Grüße

Bild des Benutzers Freddi
Verbunden: 3. April 2011 - 21:09

Hallo, Eberhard,

ist es wirklich so, dass man jede Kontaktlinse an den Hersteller zurückgeben kann? Ich habe vor kurzem eine Anpassung abgebrochen, weil weder Sitz noch Sehen mit der Linse verbessert werden konnten (und der Anpasser auch beides in Ordnung fand, ich jedoch nicht). Mir wurde beim 1. Gespräch auch überhaupt nichts zu den Rückgabemodalitäten gesagt (obwohl ebenfalls eine problematische Vorgeschichte bekannt war), und als ich dann erklärt habe, ich wolle auf diesem Weg nicht weitermachen, hieß es, ich müsse die Anpassung (was ich in Ordnung fand) und die Linsen voll bezahlen. Die Linsen deshalb, weil sie extra für meine Augen massgefertigt wurden und man sie nicht zurückgeben könne. Ich war sehr überrascht, vorher wurden die Linsen auch immer (meist gegen eine geringe Geühr) an den Hersteller zurückgegeben.

Friederike

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Friederike,

auch "maßgeschneiderte" KL kann ich zurücksenden, es kommt 1. auf die Geschäftsverbindung mit dem Hersteller an, 2. auf die Höhe der Rückgabegebühr. Bei solchen KL ist dann eben die Anpassgebühr höher.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Ich habe mich mit der Schwester meines Freundes, die Anwaltssekretärin ist, in Verbindung gesetzt und wir haben nun Folgendes geplant:

Wir werden der Rechnung schriftlich widersprechen mit einem "Einschreiben-Rückschein". In diesen Brief (einer der großen Braunen mit Luftkissen von innen. Mit so einem wurden meine Kontaktlinsen auch immer zu mir geschickt.) werden wir ebenfalls die Kontaktlinsen legen, sodass ich beweisen kann, dass ich die Kontaktlinsen zurückgegeben habe. Sollten sie die Annahme verweigern, kann ich das ebenfalls nachweisen. In dem Widerspruch steht, dass ich bereit bin, die 60 Euro Nachbearbeitungsgebühr (für die Stützkante) für die Linsen zu zahlen, nicht aber die Linsen selbst. Sie meinte nämlich, dass wenn ich einen höheren Betrag angebe, ich quasi eine (Teil)Schuld eingestehe und die sich dann ermutigt fühlen, noch mehr zu verlangen. Die 60 Euro werde ich an die Konto-Nr. überweisen, die auf der Rechnung angegeben ist.

Und dann werden wir erst einmal abwarten.

Ich bin gespannt, wie die Optikerin reagieren wird.

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Mir ist leider gerade, als ich den Brief schon abgegeben hatte und wieder zu Hause war, eingefallen, dass ich vergessen habe, persönlich zu unterschreiben, sondern meine Unterschrift nur in ausgedruckter Form in dem Widerspruch steht. Ist das wohl schlimm?? Oder ist der Widerspruch trotzdem voll gültig?

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

ohne Unterschrift gilt der Widerspruch nicht.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo, ohne Unterschrift gilt der Widerspruch nicht.

Wo ist denn das geregelt???

 

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers brillenpeter
Verbunden: 30. August 2010 - 22:32

Dies ist ein Augenoptik Forum.

Littlesweetie, Sie sind mit Ihren Fragen in einem Juristen Forum besser aufgehoben.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin Gika,

ohne Unterschrift könnte doch jeder einen solchen Widerspruch einreichen, irgendeinen Kundennamen rein......... Wink

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Das wäre natürlich jetzt ganz blöd Sad Also ich kann beweisen, dass ich das Päckchen selber geschickt hab, da ich da ja auch unterschreiben musste, damit ich diesen Schein zurückbekomme. (Das war ja ein Einschreiben mit Rückschein). Mir wurde auch gesagt, ich könnte einen Widerspruch per Mail oder Fax senden.

Könnte ich jetzt zum Beispiel ein Fax mit genau dem gleichen Brief+ meiner Original-Unterschrift darunter noch schnell nachsenden?? Wäre das dann gültig? (Oder notfalls noch einmal einen zweiten Brief senden?) Über schnelle Antwort würde ich mich freuen!

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Bei der Recherche im Internet habe ich auf "123recht" folgende Aussage gefunden:

"Der Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich erhoben werden. Ob dies bei der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde geschieht, ist unerheblich. Der Versand eines Telefax reicht aus, sofern das Schreiben die kopierte Unterschrift des Widerspruchsführers trägt. Sie können aber auch persönlich bei der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde vorsprechen und Ihren Widerspruch zu Protokoll (Niederschrift) geben. Die Niederschrift ist zwar grundsätzlich zu unterschreiben. Wird die Unterschrift vergessen, ist dies jedoch unerheblich, wenn sich aus dem Schriftstück hinreichend sicher ergibt, wer der Widersprechende ist. Nicht ausreichend ist hingegen eine telefonische Beschwerde."

Das würde ja belegen, dass es bei mir ausreicht, da ich diesen Rückschein unterschrieben habe, oder?

Und ansonsten kann ich ja das Fax mit der kopierten Unterschrift nachschicken.

Also wenn das stimmt, was auf der Internetseite steht, sollte das kein Problem sein.

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Also mit dem Fax scheint es doch ab und zu Probleme zu geben. Ich werde also morgen einfach ein zweites Exemplar des Widerspruchs, diesmal mit meiner Original-Unterschrift, per Post losschicken. Das müsste dann ja auch am Freitag oder Samstag da sein. Dann habe ich ja quasi die Linsen und den Widerspruch einzeln geschickt, das sollte nicht so schlimm sein, oder?

(Wann meine "Widerspruchsfrist" abgelaufen ist, weiß ich gar nicht. Die Rechnung kam wie gesagt am 10. oder 11.9. bei mir zu Hause an, wieder daheim war ich aber erst am 26.9. und am 28.9. war ich bei der Optikerin, wo ich erfahren habe, dass ich die Linsen in dem jetzigen Zustand bezahlen soll. Das müsste dann in Ordnung sein, wenn die Linsen und der unterschriebene Widerspruch Ende dieser Woche oder allerspätestens Anfang nächster Woche da sind, oder? Eigentlich sollte die Post für einen normalen Brief ja nicht länger als 2 Tage brauchen).

Das war es jetzt auch zu den rechtlichen Fragen Wink

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

Also mit dem Fax scheint es doch ab und zu Probleme zu geben. Ich werde also morgen einfach ein zweites Exemplar des Widerspruchs, diesmal mit meiner Original-Unterschrift, per Post losschicken. Das müsste dann ja auch am Freitag oder Samstag da sein. Dann habe ich ja quasi die Linsen und den Widerspruch einzeln geschickt, das sollte nicht so schlimm sein, oder?

(Wann meine "Widerspruchsfrist" abgelaufen ist, weiß ich gar nicht. Die Rechnung kam wie gesagt am 10. oder 11.9. bei mir zu Hause an, wieder daheim war ich aber erst am 26.9. und am 28.9. war ich bei der Optikerin, wo ich erfahren habe, dass ich die Linsen in dem jetzigen Zustand bezahlen soll. Das müsste dann in Ordnung sein, wenn die Linsen und der unterschriebene Widerspruch Ende dieser Woche oder allerspätestens Anfang nächster Woche da sind, oder? Eigentlich sollte die Post für einen normalen Brief ja nicht länger als 2 Tage brauchen).

Das war es jetzt auch zu den rechtlichen Fragen Wink

Bild des Benutzers donquichote
Verbunden: 30. September 2004 - 0:00

Hallo littlesweetie,

 

ob der Widerspruch mit nur ausgedruckter Unterschrift nun gültig ist oder nicht, überlasse ich den Fachleuten.

 

Aber: Solche Dinge passieren ständig. Falsche Fristen angegeben, wichtige Briefe an falsche Adresse geschickt, Empfänger im Brief mit Namen eines anderen angeschrieben ... passiert ständig ... und meist direkt vor einem Wochenende oder vor einem Feiertag und man regt sich auf, weil man erst mal ein oder zwei Tage lang in dieser Sache nichts unternehmen kann. Doch nicht immer spielen solche Fehler eine Rolle, wobei ich Dir in Deinem Fall natürlich keine Garantie geben kann.

 

Du kannst heute natürlich stundenlang im Internet rumwühlen oder aber einfach den freien Tag geniessen und Dich morgen wieder darum kümmern. Wer weiss, vielleicht hast Du ja schon bald eine Antwort des Optikers. Wink

 

donquichote

Bild des Benutzers littlesweetie
Verbunden: 26. Dezember 2008 - 0:09

@donquichote: Danke für die Aufmunterung/ Beruhigung.

Wie gesagt, ich werde einfach ein zweites Exemplar mit der Original-Unterschrift morgen hinterherschicken, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass es keine rechtlichen Probleme geben wird. Dass ich die Linsen ohne unterschriebenen Widerspruch geschickt hab, ist hoffentlich nicht schlimm, ich hätte die Linsen ja auch mit einer kleinen schriftlichen Begründung einfach schicken können. Die müssen sie also hoffentlich auf jeden Fall bei sich behalten wenn sie den Brief angenommen haben.

Aber heute kann ich da erst mal nichts machen, da hast du Recht Wink Ich bin schon gespannt, wann sie denn bei mir anruft, eigentlich wollte sie das ja Montag oder Dienstag machen, aber da kam nichts.

Bild des Benutzers donquichote
Verbunden: 30. September 2004 - 0:00

Siehe PN.

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Moin Eberhard,

sowohl eine Beanstandung einer Rechnung als auch eine Rücktrittserklärung sind formose Willenserklärungen, d.h. sie müssen weder schriftlich erfolgen noch eine Unterschrift besitzen. Ausnahmen gibt es nur, wo es gesetzlich geregelt ist, und da wirst Du für einen solchen Fall nichts finden....

Auch mündlich wären diese Erklärungen rechtlich wirksam, wobei schriftlich zur eigenen Sicherheit (Beweisbarkeit, dass etwas und ggf was gesaagt wurde) natürlich "sicherer" und "besser" ist.

Das kannst Du mir jetzt einfach mal glauben, daher bitte Vorsicht bei solchem Rechtsrat, der im Internet so ohne weiteres eh nicht konkret erteilt werden darf.

@ littlesweetie

Das,was Du da zum Widerspruch gefunden hast, hat mit Deinem Fall nichts zu tun. Da geht es um den Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid...

Wenn Du es so machst, wie Du dir vorgenommen hast, kann das sicher nicht schaden...

 

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Liebe Gika,

ich habe das nur nach meinem rechtlichen Gefühl geschrieben, also so, wie ich es gemacht hätte.

Ich glaube Dir sicher, dass Du Recht hast.

Und viel Glück an littlesweeti

Viele Grüße

Eberhard