Hallo,
mittlerweile weiß sicher jeder, dass alleine das Halten eines Kraftfahrzeuges eine potentielle Gefahr darstellt (gemäß gültiger Rechtsprechung).
Gestern abend stieg mir doch die Zornesröte ins Gesicht als ich folgendes vernehmen musste. Demnach seien polierte Brillengläser nicht STVO-konform.
Stimmt es, dass bei einer Verkehrsrechtsangelegenheit das Tragen polierter Gläser nachteilig für den Unfallbeteiligten bei ungeklärter Schuldfrage ausgelegt werden kann?
Ralf
PS Donnerwetternochmal, wenn das stimmt, dann wandere ich aus! Ich habe mit meinen randpolierten Gläsern keine unangenehmen Lichtreflexe oder Irritationen, aber unpoliert war der Rand unangenehm als "Scheuklappe" spürbar. Aber eigentlich dürfte man mit Prismengläsern wie ich sie trage (mehr als 10 cm/m Korrektion) ja eh nicht Autofahren dürfen, wenn es um die Verkehrsicherheit geht (Seitwärtsblick beim Überholen unmöglich - also ganz sein lassen und hinterm Laster oder Traktor stoisch hinterherfahren - und Blick in den Rückspiegel mit Doppelbildqualität).
6. November 2003 - 15:49
#1
Polierte Gläser - STVO-unzulässig???
Ich fahr jetzt mit meiner Prismenbrille je Auge 9 Pr. seit über 12 Jahren mindestens 50000 km/ ca 600000 Km und hatte noch keinen Unfall, die Ränder sind auch poliert. Wo steht das geschrieben wieviel Pr.eine Brille haben darf und das die Ränder unpoliert sein müssen zum Lenken eines KFZ. ??
Hallo Ralf,
das habe ich ja noch nie gehört. Meine Überlegung wenn randpolierte Brillengläser nicht STVO-konform seien (welcher Paragraph sollte das eigentlich sein?), dann frage ich mich, wieso man mit unentspiegelten Gläsern fahren darf. Oder ist auch das verboten? Ich denke, die Reflexe an den Flächen eines unentspiegelten Glases sind kritischer, als die eines entspiegelten, randpolierten Glases.
Und um das ganze jetzt ins Absurde zu holen da ja auch bei entspiegelten Gläsern minimale Restreflexe auftreten ist Autofahren mit Brille unzulässig? Ist vielleicht Autofahren mit Windschutzscheibe (die ja auch nicht entspiegelt ist) auch verboten?
Sorry, aber irgendwie gingen mit mir gerade die Pferde durch...
Liebe Grüße Lucccy
Hallo, Ralf
wo hast Du diesen Quatsch gelesen? ADAC? Vielleicht, weil bei deren Optik-Werbepartner(die mit dem Raumfahrtnamen) das Polieren nicht so wirtschaftlich ist?
Viele Grüße
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo,
als Quelle des Stille-Post Spiels kann ich nur noch einmal bestätigen, dass es tatsächlich eine Verordnung geben muss, nach der polierte Ränder im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
Kaum zu glauben, aber warum sollte ein Optiker seine Kundin sonst darauf hinweisen, wenn sie polierte Ränder wünscht?
Vielleicht hat ja jemand Zeit und Lust, der Sache nachzugooglen?
Was mich betrifft Solange die Straßen von halbblinden FahrerInnen verstopft werdern, deren letzter Sehtest beim Führerschein war, sehe ich keinen Grund, den Spinnereien eines Verkehrsministeriums nachzugeben, das sich auch in anderen Bereichen nicht gerade durch scharfsichtige Regelungen hervorgetan hat.
Mein Beitrag zur Verkehrssicherheit besteht darin, die bestmögliche Korrektion zu tragen, umsichtig zu fahren und die eigenen Reflexe wach zu halten.
Viele Grüße,
Anna
Hallo alle,
ich frage mich allen ernstes manchmal ob die Kollegen wirklich keinen Bock haben die Gläser zu polieren ?!? In der gesamten STVO 53 § lang steht nicht ein Wort über polierte Brillengläser ...
Und warum ist fahren mit unentspiegelten Mercedessternen erlaubt ?
ALLES QUATSCH !
Wie gesagt die STVO verbietet nur das fahren mit getönten Brillengläsern bei Nacht. Sonz nix !
Grüsse Kai
(Ich hab es nachgegooglet, und die STVO durchsucht, für alle die das auch wollen http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.html )
------------------
Kai Hetzel
Augenoptiker
ICQ 307037122
Sollte ich jemandem auf den Schlips getreten sein, tut es mir leid, dann muss er eben aufrecht stehen.
Hallo OpTigger,
bedeutet das, daß ich mit phototropen Gläsern nicht bei Dunkelheit fahren darf? Ich trage seit über 20 Jahren permanent solche Gläser, da meine Augen eine gewisse Lichtempfindlichkeit haben, nicht aus modischen Gründen. Früher wurde diese Gläser noch ärztlich verordnet.
Gruß
Rainer-Maria Schickel
Hi Shorty,
das kommt auf die Grundtönung (in unbelichtetem Zustand an) die darf nicht über 14 % liegen, ab 15 % sind die Gläser nicht mehr Nachtfahrtauglich.
Grüsse
Kai
Hallo, shorty
Die Gläser sollten dann auch superentspiegelt sein. Die ET mindert die Tönung nachts etwas.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
@ Kai und Eberhard,
vielen Dank für eure Antworten.
Das bestätigt wieder einmal die gute Beratung meines AO. Genau diese Dinge treffen auf die verwendeten Gläser zu.
Schönen Sonntag
Rainer-Maria Schickel