Kunde legt dem Optiker eine augenärztliche Brillengläser-Verordnung für eine Gleitsichtbrille vor.
Der Optiker empfiehlt eine Kontrollmessung, der der Kunde zustimmt.
Diese Messung ergibt höhere Werte für die Ferne und den Leseteil der Gleitsichtbrille. Weiter wird ein leichter Zylinderfehler festgestellt.
Der Optiker legt dem Kunden nun nahe, die Brille nicht nach den Werten des Augenarztes, sondern nach dessen gemessenen Werten einschließlich einer Korrektur des Zylinderfehlers anfertigen zu lassen.
Resultat Der Kunde kommt mit der Brille nicht zurecht. Eine zweite Brille, immer noch abweichend von den Werten des Augenarztes, ist verträglicher aber im Fernsichtteil zu stark.
Inzwischen ist dem Kunden klar geworden, dass eine Brille nach den Vorgaben des Augenarztes keine Probleme bereitet hätte.
Was hat der Optiker falsch gemacht und ist er verpflichtet, zum dritten Mal die Brille ohne Kosten für den Kunden zu ändern?
Sollten für die Beurteilung des Problems die Messwerte benötigt werden, so stelle ich diese gerne zur Verfügung.
11. September 2002 - 21:05
#1
Handelte der Optiker richtig?
Hallo Herr Riedel,
wenn der Ablauf, wie geschildert stimmt, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung oder Wandlung. Über die AO-Innung kann Ihnen auch ein Kollege als Gutachter benannt werden, der Ihnen weiter helfen kann, wenn der AO nicht mehr kooperativ sein sollte, oder Sie aus anderen Gründen Fremdhilfe benötigen.
Allerdings spielen bei Gleitsichtgläsern verschiedene Faktoren (nicht nur die Glaswerte) eine Rolle. Auch Glasdesign, Fassungsmaße, Zentrierung etc. sind zu überprüfen.
Alles Gute!
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo Herr Mosch,
scheinbar kennen Sie sich sehr gut aus. Leider habe ich ab und an mit den Werten eines Augenarztes Probleme. Mehr Vertrauen hatte ich bisher doch zu den Optikern. Nun ist mir aber passiert, daß bei meiner Gleitsichtglasbrille der Cylinter vergessen wurde. Das hat heute ein Optiker festgesellt, der mir einen Sonnenbrillenvorsatz machen sollte. Hinzu kommt, daß sich nun meine Werte in 8 Monaten derart auf einem schon belasteten Auge verschlechtert haben, daß mir echt Angst wurde. Jetzt gehe ich erst mal zum Augenarzt. Aber meine Frage - wenn der Zylinder vergessen wurde und ich nun aber andere Werte brauche, was für einen Anspruch habe ich??
Hallo Gaby,
ich bin kein ausgebildeter Gutachter und habe die Frage leider auch nicht ganz richtig verstanden.
Vielleicht grundsätzlich soviel.
Wenn die Brille von 2001 ist, gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten, ab 2002 beträgt dieselbe zwei Jahre. Diese bezieht sich aber immer auf die damals! benötigten Glaswerte.
Änderungen derselben, entstehen keinesfalls vom Durchgucken durch falsche Glaswerte. Dies hat in jedem Fall andere Ursachen.
Da hier wohl in jedem Fall neue Gläser zum Kauf anstehen, wäre ein Fehler des AO, sicher auch in seinem Interesse, mit einem gewissen Preisnachlaß Ihnen gegenüber vertretbar. Allerdings ohne einen Rechtsanspruch von Ihrer Seite aus.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
a) "Inzwischen ist dem Kunden klar geworden, dass eine Brille nach den Vorgaben des Augenarztes keine Probleme bereitet hätte"
wie das ?
-------------------
b) grundsätzlich ist es sicher gut wenn der augenoptiker die werte noch einmal überprüft, denn er ist immer die erste anlaufstelle wenn der kunde nicht zurechtkommt.
Haette, was heisst das?
ja haben sie denn nun die dritte brille angefertigen lassen, oder nicht?
wenn der optiker die dritte brille gemacht haette, was ja in meinen augen noch im raum
steht, woran ist ihnen denn klar geworden,
dass sie mit diesen werten besser zurecht gekommen waeren?
entweder ist diese geschichte nicht ganz ernst gemeint, oder da fehlt irgendwas.
gruss brukhard
Hallo,
Herr Riedel hatte zwischenzeitlich mit mir per e-mail und telefonisch Kontakt. Seine Aussagen gründeten auf Zusatzvermessungen bei noch drei Kollegen, in der Zeit zwischen Januar bis August diesen Jahres.
Ich denke, er wird sich demnächst melden, wenn er in der Sache selbst weitergekommen ist. Haben wir alle etwas Geduld. Gruß an alle.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)