Hi,
ich hab mir für eine Sportwoche Tageslinsen gekauft. Natürlich zwei verschiedene Packungen, wegen den verschiedenen Stärken für links und rechts.
Da ich sie normalerweise nicht brauche, habe ich sie aufgehoben, da ich übermorgen wieder wegfliege und dabei lieber Tageslinsen verwende.
Bis vor kurzem sah ich darin auch kein Problem, da auf dem Ablaufdatum 12/2008 steht. Allerdings habe ich nun bemerkt, dass dies nur bei einer Packung der Fall ist und die andere bereits abgelaufen ist.
Kann man diese, solange sie noch korrekt verpackt sind, noch verwenden oder ist das schlecht für das Auge?
Lg, Andrea
Hallo Andrea,
wenn das Ablaufdatum nicht mehr als 2-4 Wochen überschritten ist, sehe ich keine Probleme. Rein rechtlich gesehen, hast Du aber keine Chance auf Schadenersatz, wenn durch die KL z.B. eine Hornhautentzündung entsteht.
Viele Grüße
Eberhard
@Silence
Wer wird denn gleich das Kind mit dem Bade ausschütten ... - ablaufen tut ja nicht die Linse, sondern die Kochsalzlösung mit der sie sich in der Blisterpackung befindet. Da es sich bei diesen Kochsalzlösungen immer um konservierungsmittelfreie 0,9% Nacl-Lösung handelt, wird diese Flüssigkeit ... zusammen mit der Linse hitzesterilisiert. Diese Art der Sterilisation bietet einen zig-fach höheren Schutz gegen Verkeimung als chem. stabilisierte Lösungen.
Die Herstellerfirmen garantieren eine Sicherheitreserve von mindestens 12 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt würde ich empfehlen, die Linsen vor dem Einsetzen mit einer guten (!!! - also nicht das Private-Label vom Billigen Jakob aus dem Internet) All-in-One Lösung zu reinigen und abzuspülen
Ich habe persönlich erst vor wenigen Wochen eine Packung 1999 abgelaufene Focus Dailies ... getragen ... no Problem ! Ist allerdings auch sicher von der Art der Lagerung, etc. abhängig. Selbstverständlich würde ich so eine Linse niemandem mehr zu Verwendung überlassen ... Aber im Selbstversuch war's doch recht interessant.
Moin,
Im englischen heißt das \"best before...\"
(ziehmlich frei übersetzt \"Am besten vor...\")
In aller Öffendlichkeit (also eigentlich auch hier) sollte man den Stabdpunkt einnehmen, dass Linsen nach Ablaufdatum nicht mehr verkauft werden dürfen. .........Die Herstellergarantie geht auch nur bis zu diesem Datum!
Die Linsen werden aber (in der Regel) nicht von heute auf morgen schlecht.
Gruß Holger -)
Ach ja.... Joghurt, der ordnungsgemäß gekühlt und gelagert worden ist, wir von mir auch kurz nach dem Verfallsdatum noch gegessen ...eben "best before" -)
Hallo,
auch wenn ich hier fachlich (also was die Haltbarkeit von Kontaktlinsen betrifft) wenig Ahnung habe, mische ich jetzt mal ein..Denn jedenfalls juristisch kann ich was dazu sagen D...
Es ist richtig, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nur eine Garantie ist! Der Hersteller garantiert also, dass vor Ablauf dieses Datums das Produkt (in diesem Fall die LInsen) absolut in Ordnung sind. Er haftet -grob ausgedrückt - für alle Schäden, die durch das Produkt entstehen, die nicht auf Manipulation oder jedenfalls unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Und das muss der Hersteller dann beweisen (was schwierig ist!).
Nach diesem "Ablaufdatum" haftet er nur, wenn Schäden auf Verschulden des Herstellers zurückzuführen sind. Wenn also beweisbar (und das ist eine ganz große Schwierigkeit!!) Schäden durch einen Produktionsfehler verursacht wurden, dann spielt das "Ablaufdatum" bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist keine Rolle. Wenn aber nicht klar ist (bzw nicht beweisbar ist), weshalb die Schäden entstanden sind, dann wird es sehr schwierig bis unmöglich, den Hersteller in die Verantwortung zu nehmen.
Um auf die Kontaktlinse zurückzukommen, nach dem Ablaufdatum würde der Hersteller nur haften, wenn nachgewiesen (und ein solcher Nachweis ist wie gesagt schwierig!!!) werden könnte, dass ein Schaden aufgrund einer fehlerhaften Produktion (falsches Material, falscher "Schliff" - sorry ich kenne mich da nicht so aus.. -, Bakterienverseuchung schon während der Produktion, oder zB Verwendung einer Verpackung, die schon nach kurzer Zeit - vor Ablaufdatum - zwangsläufig Verseuchungen "anziehen muss" - etc) entstanden ist.
Wenn man das weiß, muss man halt persönlich abwägen. Kein Hersteller wird bei einer solchen Garantie "ans Limit gehen". Er wird daher alles dafür tun, dass nach menschlichem Ermessen vor Ablauf des "Mindesthaltbarkeitsdatum" keine Fehler auftreten. Er wird also, wenn er zB davon ausgeht, dass eine - ggf krankheitsverursachende - Verseuchung nach 6 Monaten auftreten könnte (nicht muss!!!) die Mindesthaltbarkeit erheblich unter diesem Zeitpunkt ansiedeln (vielleicht bei 3 oder 4 Monaten)..
Das zeigt, dass nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sicher nicht darauf geschlossen werden kann, dass die Ware "automatisch schlecht ist". Aber ich habe keine Garantie mehr, dass sie einwandfrei ist...
Und da muss man einfach abwägen, welches Risiko man eingehen will. Da kommt es halt auch darauf an, welche Zeit nach Ablaufdatum vergangen ist, um welches Produkt es sich handelt und welches Risiko ich bereit bin einzugehen...
Bei Joghurt habe ich persönlich schon oft meinem Geruchs-, Seh- und Geschmackssinn vertraut und mich auch über ein relativ weit abgelaufenes Haltbarkeitsdatum nicht geschert (im schlimmsten Fall bin ich ein paar Tage krank - was aber noch nie passiert ist!)..
Bei Kontaktlinsen, bei denen auch meine mir sehr wichtige Sehkraft auf dem Spiel steht, wäre ich (wenn ich welche hätte) vorsichtiger, auch wenn mir sicher einige Tage und Wochen vor dem Hintergrund der von mir vermutenden Vorsicht der Hersteller egal wäre..
Soweit allerdings ein Händler abgelaufene Ware verkaufen würde und mich nicht darauf hinweist, wäre das unverantwortlich (denn die Garantie bezahle ich mit!) und würde uU auch zur Haftung führen..
Soviel zum Juristischen! Abwägen muss jeder selber...
LG Gika
Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)
Ein weiterer Hinweis,
da die Gewährleistung des Herstellers den Kauf des Produktes für den Händler bis zum Verfalldatum als unbedenklich beschreibt, wird die Garantieleistung je nach Verpackungsgrösse darüber hinaus noch solange gewährt, wie das Aufbrauchen des Inhaltes der Packungsgrösse im zeitlichen Raster erforderlich wäre.
Beispiel
6 Monats-KL in der Packung Verfalldatum beim Kauf erreicht, aber noch nicht überschritten. Die Gewährleistung gilt hier noch für weitere 6 Monate. Enthält eine Packung nur drei KL wird noch drei Monate Gewährleistung vom Hersteller gegeben.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)