Hallo zusammen!
Inwieweit dürfen eigentlich Optiker im Rahmen einer Kontaktlinsenanpassung entscheiden? Ich meine Optiker dürfen doch keine Diagnosen durchführen. Bei offensichtlichen Erkrankungen ist es klar. Ab zum Augenarzt! Aber was ist zum Beispiel wenn der Kunde eine Hornhautnarbe oder nur ein gerötetes Auge hat. In dem Moment wo der Optiker entscheidet daß es nur eine Narbe ist oder daß das gerötete Auge nur auf zu langes Linsentragen oder Heuschnupfen (Was weiß ich?! ) zurückzuführen ist, stellt er doch schon eine Diagnose. Oder? Und was sagt ihr dem Kunden wenn ihr etwas festgestellt habt? Nur daß da eine Auffelligkeit ist? Aber dann fragt er doch bestimmt genauer nach! Gibt es nicht auch Gesetze in denen so was geregelt ist?
Gruß
12. Oktober 2004 - 17:31
#1
Kontaktlinsenanpassung und Diagnose?!
Hallo Michael,
eine Narbe festzustellen, ist keine Diagnose.
Wenn ein gerötetes Auge auf zu langem Tragen der KL beruht, ist das Feststellen auch keine Diagnose. Wohl aber, wenn ich feststelle, es ist offensichtlich eine Conjunctivitis, habe ich eine Diagnose gestellt. Trotz allem habe ich bisher meine Kunden, die sich eine Keratitis angelacht hatten, immer mit entsprechender Begründung sofort zum Arzt geschickt. Anders ist die Dringlichkeit nicht deutlich genug und die Leute warten dann noch 1-2 Tage oder mehr, bis die Beschwerden unerträglich werden.
Natürlich sage ich nicht, es ist eine Keratitis, sondern sage , es könnte eine sein. Das ist der Unterschied zur Diagnose, die wir nicht stellen dürfen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hi,
um solchen Unsicherheiten vorzubeugen gehe ich erst gar nicht zum Optiker sondern zum Augenarzt.
Der entscheidet was mit meinen Augen ist, ob ich KL tragen kann oder lieber eine Brille usw....
Grüsse Linsentraeger
Als "normaler" Arztgänger komme ich mir aber bei dem Augenarzt ziemlich schnell abgespeist vor.
Da werden nach einer ersten umfassenden Untersuchung nur noch Standardtests gemacht, dann kommt die Sprechstundenhilfe und stellt die alten Werte ein, geht mit mir ein paar Zahlenkolonen durch und hinterläßt eine Notiz für den Arzt.
Der sichtet diese, schaut sich evtl. noch den Schiel:wink:el oder ähnliches an. Und verabschiedet dich innerhalb kürzester Zeit.
Auch bei Fragen zu KL, ... ist er nur sehr kurz angebunden. Da frage ich mich doch, was will ich beim Augenarzt?
Beim Facharzt der Augenheilkunde suche ich mir einen Spezialisten, der auf dem von mir erfragten Teilgebiet mit größtmöglicher Sicherheit die beste Diagnose und Behandlung trifft. Dies kann die nächstliegende Praxis sein, dies kann aber auch eine Klinik oder ein empfohlener Spezialist sonstwo sein. Jedoch brauche ich dieselben nur zu bestimmten Zwecken der Vorbeugung oder im Krankheitsfall.
Kontaktlinsen, und sonstige augenoptische Versorgungen lasse ich mir vom hierin ausgebildeten Spezialberuf des Augenoptikers anpassen, übrigens auch nicht an jeder Ecke und x-beliebig.
Ich ginge auch nicht zu jedem Rechtsanwalt, nur weil er eine Kanzlei hat, vorher erkundige ich mich nach seinem Ruf! Dies wäre auf dem Gebiet der KL - Versorgungen immer emfehlenswert.
Auf diagnostische Aussagen kann der Augenoptiker dabei problemlos verzichten. Der Klient erhält allgemeine oder auch mal ganz gezielte Empfehlungen. Im Zweifelsfall klären wir einen Besuch im anderen Fachbereich auch direkt auf Wunsch mit ab.
Auch dies kann im Einzelfall Vorteile bieten.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Was macht ihr denn wenn ihr bei einem Kunden z.B. eine Neovaskularisation entdeckt? Erklährt ihr ihm was los ist oder schickt ihr ihn zum Augenarzt nur mit der Bemerkung daß er da eine Auffälligkeit hat, die wahrscheinlich vom Kontaktlinsentragen verursacht wurde?
Wir ändern ggf. die KL-Anpassung in Absprache mit dem Kunden oder/und raten zum (Teil-)Wechsel auf Brille. Des weiteren klären wir gemeinsam mögliche Tragefehler ab. Das stellt sich uns als Aufgabe durch die uns vom Kunden übertragene Verantwortung zu seiner KL-Kontrolle(Versorgung).
Mich erinnert diese Fragestellung an eine wahre Begebenheit, wo eine Mutter mit Ihrem gestürzten Kind zum Arzt ging, und diesem die Schürfwunde am Knie aufzeigte. Dieser aber hatte erstmal nichts besseres zu tun, als die Mutter zu beschwichtigen, erstmal den Mund zu halten, da er das Kind untersuchen müsse, um festzustellen, ob es auch Schürfwunden habe.
Ungeachtet dessen, wird eine routinemäßige medizinische Kontrolle immer empfohlen, und kann(!) im oben angeführten Fall "zwecks weiterer Abklärung und evtl. dann zur med. Betreuung (Versorgung)" jederzeit zusätzlich empfohlen werden. Wo stellt sich denn das Problem "Diagnostik" beim Augenoptiker? Dieser verweist sinnvollerweise doch eher einmal zuviel, als zu wenig zum Facharzt der Augenheilkunde. Es obliegt allerdings dem Kunden selbst, diese Einsicht zu nutzen. Einen Kurierzwang gibt es nicht, allerdings kann man im Einzelfall soweit gehen, das man eine (weitere) Versorgung vor einem Arztbesuch ablehnt. Auch dies wird praktiziert.
Übrigens, dem Kunden gegenüber kann man Gefäßeinsprossungen in der Hornhaut per Video-Bild jederzeit dokumentieren? Diese gibt es auch bei nicht KL-Trägern und sie sind grundsätzlich erstmal noch kein Ausschlusskriterium für das KL-Tragen. Das diese, wenn vorhanden, auch in der Augenoptik dokumentiert und beobachtet werden, ist selbstverständlich.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Naja! Ich bin auf das Thema gekommen, weil wir neulich einen Kunden hatten der auf einem Auge zweimal an der Netzthaut opperiert wurde und einmal wegen grauem Star. Das Sehen war wohl nicht mehr so besonders. Also hat mein Kollege nochmal mit der Spaltlampe drüber geschaut und dem Kunden gesagt daß die eingesetzte Linse nicht zentrisch vor der Pupille sitzt, auch zerkratzt ist und daß das Pupillenspiel wohl auch nicht mehr so richtig funktioniert. Darauf hin hat er dann ein paar Tage später einen Anruf vom Augenarzt bekommen. Er meinte daß er dem Patienten gegenüber doch keine Diagnosen stellen sollte/dürfte. Und der Patient dadurch nur verunsichert werden würde. Offensichtlich haben die Ärzte dem Patienten das nie erklährt. Aber wie gesagt. Er wurde auch zweimal an der Netzthaut opperiert. Das schlechte Sehen kam wohl auch daher. Der Kunde hatte meinen Kollegen aber auch gefragt ob er feststellen könne ob seine Pupille noch funktioniert, weil ihm daß wohl bis jetzt niemand sagen konnte. Aber für einen Arzt müßte es doch eine Kleinigkeit sein so etwas festzustellen. Oder? Naja, jedenfalls ist hier dadurch bei uns die Diskussion aufgekommen in wie weit ein Optiker den Kunden informieren sollte/darf?! Und in wie weit wir vor allem Entscheidungen treffen können bzw. dürfen was das Anpassen von Kontaktlinsen angeht?
Diagnostik setzt ärztliche Kunst (med. Wissen) voraus, sie bleibt deshalb einem Mediziner vorbehalten.
Diagnostische Werkzeuge (Spaltlampe etc.) setzt auch der Augenoptiker ein. Er darf notieren und auch beschreiben was er mit diesen Werkzeugen erkennt und sieht. Dies ist im rechtlichen Sinn noch keine Diagnose, sondern eine Beschreibung von ermittelten Werten / Zuständen.
Zwar wird durch eine Beschreibung eine Diagnostik (durch Verknüpfung von Erfahrung & Wissen) möglich, diese ist uns Augenoptikern aber untersagt.
Ein allgemeines Beispiel
Eine Krankenschwester, misst die Körpertemperatur eines Patienten. Sie darf die gemessenen Werte nennen, Sie darf auch die Normalwerte angeben, aber sie muss dem Arzt die Bewertung der Messwerte in Bezug "auf den Gesundheitszustand dieses Patienten" überlassen. Das heißt, Sie darf rechtlich betrachtet nichtmal sagen, "Na, prima, wenn alles so weitergeht, kommen Sie bald nach Hause". Einer diesbezüglichen Frage muss sie mit dem Verweis auf den Stationsarzt aus dem Wege gehen. Als Gesundheitshandwerker haben wir eine ähnliche Haltung zu bewahren.
Eine (unsere) selbstständige Berufsausübung ist davon nicht betroffen. Auch wenn dies im Interesse des Berufsverbandes der Augenärzte liegen könnte und hier Diagnostik gerne schon an die Benutzung eines diagnostischen Gerätes geknüpft wird.
Höchstrichterliche Urteile sind anderslautend. (z.B. Augendruckmessung etc.)
Was man "wie" mit dem Kunden bespricht, ist allerdings immer auch psychologisch wichtig. Gut ist es, wenn man vom Kunden genannte Diagnosen aufgreifen kann und so auf eine evtl. Dringlichkeit eines erneuten Arztbesuches hinweisen darf. "Scheinbare" Ersthinweise auf ein Leiden müssen ohne Diagnose, als besser medizinisch nachzuprüfende "Einzelwerte" dem Kunden neutral aber wegweisend angezeigt werden. Ein Bericht an den medizinischen Spezialisten "nur mit den Messwerten" unterstreicht dies zusätzlich.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)