Hallo.
Wenn man übernommen wird, ab wann steht einem Gelennenlohn zu ab Ürüfung oder ab Freisprechung? Kann mir jemand das Gesetz dazu nennen?
Danke
4. Juni 2003 - 22:49
#1
ab wann Geselle
Gesellenlohn steht ab dem Monat, der der Prüfung folgt, zu. Spätestens nach Ende des Lehrvertrages.(Wenn die Prüfung bestanden wurde!) Die Freisprechung ist oft Monate später und hat nichts mit Lohn zu tun.
Gruß
Eberhard Luckas
Viele Grüße
Eberhard
Zitat "Gelennenlohn zu ab Ürüfung"
Hallo, "noch Azubi" wollte nur kurz bemerken, daß man nach einer Registrierung in diesem Forum in der Lage ist, seine eigenen Beiträge zu überarbeiten.
------------------
Beste Grüße von Mutti
Danke für den Hinweis Mutti,
aber wenn ich nach dem heutigen Tag nie wieder hier schreibe
hat sich dann die Registrierung gelohnt?
Hallo, nochAzubi !
Sicher nicht unbedingt.
Aber die Möglichkeiten dieses Forums sind schon sehr gut und nützlich. Wenn Du Azubi bist und Dir Deine Arbeit nicht völlig "Wurscht" ist, könnte es doch sein, daß Du öfter herkommst. Dann ist die Registrierung sicher nützlich.
Übrigens ist das kein Akt Es dauert keine Minute und Du mußt Dich ja nicht völlig offenbaren. Dein Profil kannst Du auch jederzeit wieder ändern...
Gruß von Mutti
Hallo Mutti,
und wer kümmert sich um den Datenmüll, der dadurch entsteht? Irgendwo müssen die Registrierungsdaten ja auch gespeichert sein...
Meine Meinung ist, dass ich mich nicht registrieren möchte, da ich nicht denke hier so aktiv zu werden. Und dann kann die Registrierung noch so kurz und schnell (und immer noch anonym) sein wie sie will ich habe keine Lust durch abertausende (etwas übertrieben) Registrierungen Platz und Datenleitungen zu belegen wie es Kettenbriefe (oder Spam) tun.
In dem Sinne jedem seine Meinung und vielen Dank für die Antwort auf meine ursprüngliche Frage
Ich denke, hier liegt noch ein Fehler vor, Eberhard!
Mit dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis und der Ausbildungsvertrag.
Jetzt kann der ehemalige Azbi mit seinem früheren Ausbildungsbetrieb einen neuen (Gesellen-)Lohn auch für den Restmonat vereinbaren. Mit der Prüfung endet aber auch das Beschäftigungsverhältnis, wenn keine neue Vereinbarung getroffen wurde.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)