kann mir jemand etwas zu krankenkassen-zuschüssen zur brille bei einäugigkeit berichten?
vielen dank im voraus
2. Mai 2006 - 19:33
#1
krankenkassenzuschuss
kann mir jemand etwas zu krankenkassen-zuschüssen zur brille bei einäugigkeit berichten?
vielen dank im voraus
Hallo Frederik,
wenn ein Auge eine Sehschärfe aufweist, die geringer ist als 0,2 und somit prinzipielle Einäugigkeit vorliegt, so darf der Augenarzt(!) ein Kassenrezept für Kunststoffgläser ausstellen. Dies gilt sowohl für Einstärken- als auch für Bifokal-(Zweistärken-)Gläser. Aber damit wird noch lange keine Brille finanziert. Die Fassung muss weiterhin selbst bezahlt werden und die bezahlten Gläser stellen nur eine Grundversorgung dar. Für Entspiegelung, Hartschicht und evt. Tönung muss auch selbst gezahlt werden.
------------------
Viele Grüße vom Colibri
hallo,colibri,
schönen dank für die schnelle antwort!!
kennen sie zufällig auch die rechtsgrundlage?
herzlichen dank!
gruss -frederik
Hallo Frederik,
das steht in der Heil-und Hilfsmittelliste der Krankenkassen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard