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Bild des Benutzers frederik
Verbunden: 2. Mai 2006 - 0:00
krankenkassenzuschuss

kann mir jemand etwas zu krankenkassen-zuschüssen zur brille bei einäugigkeit berichten?
vielen dank im voraus

Bild des Benutzers Colibri
Verbunden: 12. März 2006 - 0:00

Hallo Frederik,

wenn ein Auge eine Sehschärfe aufweist, die geringer ist als 0,2 und somit prinzipielle Einäugigkeit vorliegt, so darf der Augenarzt(!) ein Kassenrezept für Kunststoffgläser ausstellen. Dies gilt sowohl für Einstärken- als auch für Bifokal-(Zweistärken-)Gläser. Aber damit wird noch lange keine Brille finanziert. Die Fassung muss weiterhin selbst bezahlt werden und die bezahlten Gläser stellen nur eine Grundversorgung dar. Für Entspiegelung, Hartschicht und evt. Tönung muss auch selbst gezahlt werden.

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Viele Grüße vom Colibri

Bild des Benutzers frederik
Verbunden: 2. Mai 2006 - 0:00

hallo,colibri,
schönen dank für die schnelle antwort!!
kennen sie zufällig auch die rechtsgrundlage?
herzlichen dank!
gruss -frederik

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Frederik,

das steht in der Heil-und Hilfsmittelliste der Krankenkassen.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard