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Bild des Benutzers streetfightingman
Verbunden: 16. Dezember 2004 - 0:00
Krankenkasse/Beihilfe und Prismenbrille?

Hallo.

Ich habe vor 3,5 Jahren meine eigene Prismenbrille bekommen für meine Winkelfehlsichtigkeit. Nun habe ich damals alles selbst aus eigener Tasche bezahlt als Student. Ich bin über meinen Vater zu 80% Beihilfe versichert und zu 20% privat bei der Hanse Merkur. Vielleicht hätte ich ja etwas von den Kosten zurückbekommen ich weiss es nicht, versucht habe ich es nicht. Kosten waren irgendwas zwischen 500 und 700 Euro, ich weiss es nicht mehr genau...

In 1 bis 2 Jahren werde ich in eine eigene gesetzliche Krankenkasse eintreten.

Ich kann selbst nicht einschätzen ob meine Sehhilfe noch ausreicht, es scheint aber ganz so, als ob sie das noch tut, rein von der Sehschärfe her. Es ist aber nicht nur die Sehschärfe die bei Prismenbrillen eine Rolle spielt, deswegen überlege ich..

Jedoch würde ich gerne von euch wissen ob ich irgendeine Chance habe, dass mir etwas von einer erneuten Prismenbrille erstattet wird, sofern ich sie noch bekomme, bevor ich die Versicherung wechsele. Denn eine GKV zahlt sowieso nichts, das ist sicher wie das Amen der Kirche.

Ich meine irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass eine Beihilfe grundsätzlich nichts zahlt und man aber Geld von der privaten zurückbekommen könnte, wenn man extra Sonderbeiträge bezahlt, ohne zu wissen, ob das überhaupt der Wahrheit entspricht, ich hätte da gerne genauere Informationen. Leider ist mein Vater nicht gut darauf zu sprechen, weil er eh schon genervt ist, dass er meine Arztrechnungen einreichen muss und lieber früher als später möchte, dass ich zur gesetzlichen gehe. Das einzige was mich davon noch abhält ist wie gesagt die Prismenbrille. Er möchte eigentlich nicht dass ich mich weiter einmische, da er einfach nur ein sehr beschäftigter Mann ist und lieber seine Ruhe haben möchte habe ich das Gefühl. Und besonders gut mit meinem Vater kommunizieren kann ich nicht, was aber 80% mit mir als mit ihm zu tun hat....

Deswegen dachte ich ich schreibe lieber euch um schonmal eine Vorinformation zu bekommen.

Danke vielmals.

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo,

für eine Prismebrille, die vom ARZT verordnet wurde, wird unter bestimmten Kriterien (Schielen, Phorie von über drei Prismen mit akuten asthenopischen Beschwerden bis hin zu Doppelbildern wären solche Beispiel), die sie als therapeutische Sehhilfe klassifizieren, ein Krankenkassenanteil übernommen.

Sobald das der Fall ist, ist sie damit auch beihilfefähig. Und eventuell noch bestehende Restbeträge je nach vertraglich festgelegten Rahmen auch noch bei der Zusatzversicherung einreichbar.

So einfach ist das (oder auch so kompliziert).

Solltest Du also eine PB mit hohen prismatischen Werten haben, kannst Du Dir überlegen, ob Du Dir die nächste vom Arzt verschreiben lässt....

Viele Grüße
Kerstin Harms

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

Ich kann Kerstin hinsichtlich der dazu nötigen Verordnung durch den Augenarzt bestätigen, das gab bei mir einen KK-Anteil von Euro 53,50. Das ist natürlich nur ein geringer Teil der Kosten.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

die Grenzwerte sind dabei

horizontale Prismen ab 3cm/m insgesamt rechts und links und/oder 1cm/m Vertikalprismen.
Die Diagnose muß Strabismus sein.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers streetfightingman
Verbunden: 16. Dezember 2004 - 0:00

Gibt es immer noch nur 2 Augenärzte in Deutschland die sich mit Winkelfehlsichtigkeit beschäftigen? Oder ist die Ärzteschaft inzwischen etwas weltoffener geworden auf dem Gebiet? Sollte immerhin eine Wissenschaft sein. Ich frage weil der nächste Arzt damals 200 KM von mir entfernt war in Koblenz. Wie auch immer...

Ich fange mal ganz von vorne an um meine Geschichte erzählen zu können.

Der Ablauf war Dezember 2004 der folgende (vielleicht errinnert sich Herr Luckas noch an mich .. junger Mann, Informatik Student, braune Haare, vielleicht etwas dicklicher, hehe)

Ich bin zu allererst am 13.12.04 ganze 400 KM (hin und rückweg) von Dortmund nach Koblenz zu Johann-Berge-Bäumges gefahren. Er hatte allerdings große Probleme die richtigen Werte bei mir zu messen und gab mir schließlich eine Brillenverordnung, die sich bei Herrn Luckas als falsch herausgestellt hatte. Ich hatte vorher die Nacht durchgemacht, kann auch teilweise an mir gelegen haben. Zumindest hatte ich dort teilweise Schwierigkeiten gehabt, Aussagen zu machen, als bei mir verschiedenen Optiken getestet wurden.

Am 30.12.04 bin ich dann zu Herr Luckas gefahren für die Anfertigung der eigentlichen Brille und hab ihm dann mein Problem mit dem Arzt geschildert und ihm die Brillenverordnung gezeigt. Er meinte es wäre sehr ungewöhnlich und komisch, dass die Brillenverordnung falsch wäre, weil er den Arzt kenne und so. Aber er hat mich dann auch gemessen nach der Methode nach Haase und so und stellte völlig andere (die richtigen Werte) fest. Auf jeden Fall lief alles wie geschmiert bei ihm und ich musste doch nur 362 Euro für die Brille bezahlen (hatte die Rechnung falsch in Errinnerung, jetzt habe ich sie vor mir liegen).

Es wäre Dirol wenn ihr diese von mir heute fotographierten (hab keinen Scanner) Dokumente (habe sie anonymisiert) über diese meine jetzige Brille kurz analysieren könntet und mir darauf basierend folgende Fragen so gut wie möglich beantworten könntet. Ich weiss die Werte bei einer neuen Brille werden anders sein, aber vielleicht kann man schon ganz ganz grob irgendetwas darüber vermuten, basierend auf meine damaligen Werte.
Schließlich will ich _NICHT 400 KM umsonst fahren_. Ich denke das ist nur allzu verständlich und nachvollziehbar.

Also erstmal die Dokumente (keine Angst, ist ein normaler Link zu meinem Web-Server)

http://home.arcor.de/melchazzar/brille/

Und nun die Fragen

1. bekomme ich pi-mal-daumen wesentlich mehr als 50 Euro (das sind die Spritkosten zum Arzt und zurück) von PKV/Beihilfe (insgesamt) zurück? Ich weiss halt nicht die genauen Vertragsverhältnisse die mein Vater hat, aber vermuten wir halt dass mein Vater mich ganz normal zu 20%/80% PKV/Beihilfe mitversichert hat... Wenn der Arzt direkt um die Ecke wäre, würde ich gar nicht erst diese Frage stellen, es geht halt darum ob sich so eine Fahrt und die Mühe überhaupt rechnet, weil AkkoStrabo schrieb dass er nur 53,50 Euro bekommen hat von den gesamten Brillenkosten (ich nehme an er hat keine Beihilfe, die hätte nochmal eine seperate Regelung nehme ich an).

2. Und falls sich das lohnen würde, könnte ich ohne Nachteile vor einer neuen Brillenverordnung zur gesetzlichen KK wechseln oder zahlen die gesetzlichen KK wirklich gar nichts, auch mit Arztverordnung? Schließlich ist Winkelfehlsichtigkeit wohl vermutlich immer noch ein Tabu-Thema..sofern sich das nicht geändert hat in den 4 Jahren.

Und noch eine letzte Frage

- Hat es irgendwelche Nachteile in Bezug auf spätere Brillenkosten oder auf eine spätere dauerhafte Augenmuskeloperation, falls ich erst an eine neue Prismenbrille denke, sobald die Sehschärfe merklich nachlässt? Weil an die Winkelfehlsichtigkeit denke ich eigentlich nicht, obwohl natürlich das Sehen mit einer neuen Brillen noch entspannter sein könnte... Bis jetzt verhalte ich mich halt so, wie es bei einer normalen Brille der Fall ist wechseln, nur wenn Sehschärfe nachlässt.

Vielen Dank für eure Posts schonmal, ich glaube es hilft mir weiter!
Alexander R.

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Alexander,

die Höhe der KK-Zuzahlung ist abhängig von der Prismenhöhe! Wenn es Dir weiterhilft Ich habe für 18 Prismen einen KK-Anteil von 58,86 erstattet bekommen. Die Fahrerei nach Berlin (einfache Strecke 390 km) NICHT! Auch nicht die Fahrt, als ich operiert wurde, denn der Arzt hätte erklären müssen, dass er der nächst möglich erreichbare ist (hahahaha!!!). Und dazu hat er keine Lust, denn die seitenlange Erklärung und Zeit, die er dafür braucht, honoriert ihm keiner - kann ich also verstehen. Meine Tochter hat übrigens für 28 Prismen knapp 170 Euro KK-Anteil erstattet bekommen. Na klar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, Eberhard Luckas und ich haben es doch schon erklärt. Die privaten zahlen auch nicht mehr. Sehhilfe bleibt Hilfsmittel, egal ob gesetzliche oder private KV. Erst, wenn die Brille eine THERAPEUTISCHE Sehhilfe ist (Schielen!!!), dann werden Zuschüsse gezahlt. Da meine Tochter und ich beide zusätzlich zur Wf auch echte Schieler sind, haben wir halt die Zuschüsse bekommen.

In Deutschland gibt es nach wie vor nur eine Handvoll Augenärzte, die nach MKH korrigieren - und es werden sehr bald weniger.

Und wenn es Dir um Dein Sehen wichtig ist, dann ist es doch im Prinzip auch egal, was die KK zahlt, oder?

ABER Die Fahrerei und die Gesamtkosten für die Brille mache ich jedes Jahr bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Und das wird voll angerechnet, denn die Brillen sind ja ärztlich verordnet.

Ich hoffe, das hat Dir jetzt weitergeholfen.

Viele Grüße
Kerstin

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